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Hausverwaltung Mayer

Hausverwaltung & Versicherungen Fon: 07182 496196

BüroWilhelmstraße 11
73642 Welzheim
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BürozeitenMo–Fr 10–12 Uhr
Mo–Do 15–17 Uhr
und nach Vereinbarung

Service für die Hausverwaltung.

Wer uns sein Haus anvertraut, soll verstehen, was darin passiert. Deshalb legen wir neben der persönlichen Betreuung offen, was sich im Wohnungseigentumsrecht tut, und erklären die Begriffe, die in Abrechnungen und Beschlüssen auftauchen.

Am schnellsten geht es natürlich weiterhin am Telefon: Rufen Sie an, wir erklären es Ihnen persönlich. Alles andere finden Sie hier zum Nachlesen — jederzeit.

Helles Büro einer Hausverwaltung mit zwei Arbeitsplätzen, großen Monitoren und Aktenordnern im Regal

Aktuelles.

Urteile und Neuerungen, die für Eigentümergemeinschaften wirklich eine Rolle spielen — kurz zusammengefasst.

17.07.2026

Klimaanlage auf dem Balkon: Eigentümer im Recht

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer ein Split-Klimagerät auf seinem Balkon auch dann anbringen darf, wenn die Gemeinschaft dagegen ist — solange niemand über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt wird. Über Lärm lässt sich später gesondert streiten. Mieter brauchen weiterhin die Zustimmung ihres Vermieters.

BGH, Urteil vom 17.07.2026, V ZR 162/25

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24.04.2026

Balkonsanierung bleibt Sache der Gemeinschaft

Auch wenn die Teilungserklärung die Erhaltung der Balkone den einzelnen Eigentümern zuweist, bleibt die Gemeinschaft für die Sanierung zuständig. Wer die Kosten trägt, richtet sich weiterhin nach der Teilungserklärung. Für die Praxis heißt das: Die Maßnahme gehört auf die Tagesordnung der Versammlung, nicht in die Hand einzelner Eigentümer.

BGH, Urteil vom 24.04.2026, V ZR 102/24

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24.04.2026

Kostenverteilung ändern: nur mit sachlichem Grund

Wird eine Erhaltungsmaßnahme nach Einheiten statt nach Fläche umgelegt, trifft das bei ungleichen Wohnungsgrößen vor allem die kleinen Einheiten — ein solcher Beschluss hält einer Anfechtung in der Regel nicht stand. Änderungen am Verteilerschlüssel bereiten wir deshalb mit einer nachvollziehbaren Begründung vor.

BGH, Urteil vom 24.04.2026, V ZR 50/25

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27.02.2026

Verzögerte Erhaltung: Haftung erst ab Zeitpunkt X

Die Gemeinschaft haftet nicht automatisch, wenn eine notwendige Maßnahme auf sich warten lässt. Ersatz gibt es erst ab dem Zeitpunkt, zu dem sie bei ordnungsgemäßem Handeln hätte beschließen und ausführen müssen. Für die Praxis heißt das: Mangel, Beschluss und Fristen von Anfang an sauber dokumentieren.

BGH, Urteil vom 27.02.2026, V ZR 18/25

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27.02.2026

Stimmrecht beschränken: nur mit klarer Regelung

Eine Beschränkung des Stimmrechts muss eindeutig formuliert sein, sonst greift sie nicht. Ein Ausschluss, der auch Verwalterbestellung, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung erfasst, ist sogar nichtig. Wer eine ältere Teilungserklärung hat, sollte die Regelung vor der nächsten Versammlung prüfen lassen.

BGH, Urteil vom 27.02.2026, V ZR 189/24

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Zum Nachlesen

Erklärt und beantwortet.

Häufige Fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an — wir antworten gern persönlich.

Was macht eine Hausverwaltung überhaupt?
Sie führt die Geschäfte einer Eigentümergemeinschaft oder eines Mietobjekts: Sie verwaltet die Konten und das Geld der Gemeinschaft, erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, lädt zur Eigentümerversammlung, setzt gefasste Beschlüsse um, kümmert sich um Instandhaltung, Handwerker, Versicherungen und Verträge — und ist Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter und Behörden.
Wie oft findet die Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal im Jahr. Dazu kommen außerordentliche Versammlungen, wenn etwas ansteht, das nicht bis zum nächsten Jahr warten kann — eine größere Sanierung etwa oder eine Sonderumlage.
Wie melde ich einen Schaden?
Am einfachsten über das Formular auf dieser Website — gern mit Fotos. Wenn Ihnen etwas anderes lieber ist, auch telefonisch unter 07182 496196 oder per WhatsApp. Bei Wasser, Feuer oder Gas gilt: erst absperren und den Notdienst rufen, dann melden.
Was kostet eine Hausverwaltung?
Üblich ist ein monatlicher Betrag je Einheit. Wie hoch er ausfällt, hängt von Größe, Zustand und Aufwand Ihrer Anlage ab — eine gepflegte Neubauanlage macht weniger Arbeit als ein Altbau mit offenen Sanierungsfragen. Sie bekommen von uns ein Angebot für Ihr Objekt, keine Pauschale aus dem Prospekt.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Sie haben feste Ansprechpartner im Büro in der Wilhelmstraße, die Ihr Objekt kennen. Wer anruft, muss seine Sache nicht jedes Mal neu erklären. Erreichbar sind wir montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 15 bis 17 Uhr.

Noch eine Frage offen?

Schreiben Sie uns