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Hausverwaltung Mayer

Hausverwaltung & Versicherungen Fon: 07182 496196

BüroWilhelmstraße 11
73642 Welzheim
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BürozeitenMo–Fr 10–12 Uhr
Mo–Do 15–17 Uhr
und nach Vereinbarung

Hausverwaltung, die Ihr Haus kennt.

Seit über 20 Jahren verwalten wir Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietobjekte in Welzheim und der Region — kaufmännisch, technisch und rechtlich. Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihr Haus kennt.

Helles Treppenhaus eines gepflegten Mehrfamilienhauses mit Briefkastenanlage und Blick zur Eingangstür
  • WEG

    Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG-Recht

  • Miete

    Mietverwaltung für Eigentümer einzelner Wohnungen und ganzer Häuser

  • 20+

    Jahre Erfahrung in der Verwaltung von Mehrfamilienhäusern

  • VDIV

    Mitglied im Verwalterverband Baden-Württemberg, kurz VDIV

Was wir für Sie erledigen.

Person am Schreibtisch vor zwei Bildschirmen mit Tabellen und Diagrammen einer Abrechnung 01

Kaufmännisch

Wir führen die Konten der Gemeinschaft getrennt vom eigenen Vermögen und buchen jede Zahlung nach. Der Wirtschaftsplan entsteht dabei nicht am Schreibtisch, sondern aus dem, was Ihr Haus im vergangenen Jahr wirklich gekostet hat — und aus dem, was absehbar ansteht.

Weiter ziehen wir den monatlichen Hausgeldvorschuss ein, fordern nicht eingegangene Zahlungen nach und führen, falls nötig, das gesetzliche Mahnverfahren im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Heizkörper mit Thermostat, daneben ein Tablet mit Verbrauchsdiagrammen 02

Abrechnung

Einmal im Jahr bekommen Sie die Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben, aufgeteilt auf die Einheiten, dazu die Einzelabrechnung für Ihre Wohnung. Die Heizkosten rechnen wir nach den geltenden Vorgaben ab, mit den Werten der Ablesefirma.

Wenn Sie vermieten, bekommen Sie von uns die Unterlagen, die Sie für die Betriebskostenabrechnung Ihres Mieters brauchen. Und weil es bares Geld wert ist: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten weisen wir nach § 35a EStG gesondert aus — damit Sie sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Handwerker auf einem Gerüst prüft ein Fenster an einer Hausfassade 03

Technik

Wir halten Wartungsverträge nach und kümmern uns um Instandhaltung und Instandsetzung, bevor aus einer Kleinigkeit ein Schaden wird. Handwerker beauftragen wir aus der Region — Betriebe, die die Häuser kennen und mit denen wir seit Jahren arbeiten.

Steht eine größere Sanierung an, begleiten wir sie vom Beschluss bis zur Ausführung: Angebote einholen, die Varianten in der Versammlung erklären, die Arbeiten überwachen, die Rechnungen prüfen. Und im Alltag achten wir darauf, dass die Hausordnung eingehalten wird — meistens genügt dafür ein Gespräch.

Drei Personen an einem Besprechungstisch, eine Frau erläutert ein Schriftstück 04

Gemeinschaft und Recht

Wir laden zur Eigentümerversammlung, führen sie und setzen die Beschlüsse um. Wo Interessen auseinandergehen, moderieren wir, bis eine Entscheidung steht, die trägt. Die Beschluss-Sammlung halten wir aktuell, damit jeder nachlesen kann, was in der Gemeinschaft gilt.

Vermietern helfen wir bei Mietverträgen, und wenn etwas passiert, begleiten wir den Schadensfall bis zur Regulierung durch die Versicherung. Weil wir mehrere Objekte verwalten, bekommen unsere Gemeinschaften bei Versicherung, Strom und Kabel oft bessere Konditionen, als sie einzeln erreichen würden. Im Streitfall vertreten wir die Wohnungseigentümergemeinschaft auch vor Gericht.

Service

Damit Sie Bescheid wissen.

Neben der persönlichen Betreuung finden Sie bei uns alles zum Nachlesen: was sich im Wohnungseigentumsrecht tut, was die Begriffe bedeuten und was andere häufig fragen.

Urteile und Neuerungen, die für Eigentümergemeinschaften zählen — kurz zusammengefasst. Was der Bundesgerichtshof entscheidet, landet früher oder später in Ihrer Versammlung. Wir sagen Ihnen vorher, was es für Ihr Haus bedeutet.

Aktuelles

Hausgeld, Teilungserklärung, Umlaufbeschluss: die Begriffe aus Abrechnung und Beschlüssen, jeweils in einem Satz erklärt. Wer weiß, was gemeint ist, kann mitreden — in der Versammlung und wenn die Jahresabrechnung im Briefkasten liegt.

Glossar

Was kostet die Verwaltung, wie melde ich einen Schaden, wer entscheidet worüber: die Fragen, die uns am häufigsten erreichen, mit kurzen Antworten. Oft steht die Lösung schon da, bevor Sie zum Hörer greifen.

Häufige Fragen

So übernehmen wir Ihre Verwaltung.

  1. Eigentümerversammlung am langen Tisch: Ein Hausverwalter erklärt einen Grundriss, die Eigentümer hören zu und machen Notizen
  2. 01

    Anfrage

    Sie schicken uns die Eckdaten Ihrer Anlage über das Formular. Unterlagen können Sie gleich mit hochladen.

    Verwaltung anfragen
  3. 02

    Kennenlernen

    Wir besprechen Ihre Wünsche und sehen uns das Objekt vor Ort an.

  4. 03

    Angebot

    Sie erhalten ein Angebot, das Sie in der Eigentümerversammlung beschließen können.

  5. 04

    Übernahme

    Wir übernehmen Unterlagen, Konten und alle laufenden Vorgänge Ihrer Anlage.

  6. Das war's. Verwaltung anfragen

Häufige Fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an — wir antworten gern persönlich.

Was darf die Verwaltung ohne Beschluss entscheiden?
Alles, was zum laufenden Betrieb gehört und keinen Aufschub duldet: eine geplatzte Leitung abstellen lassen, die Heizung warten, laufende Rechnungen bezahlen, Versicherungsfälle melden. Größere Maßnahmen, Sonderumlagen und bauliche Veränderungen entscheiden die Eigentümer in der Versammlung.
Unterschied zwischen Hausgeld und Nebenkosten?
Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft — es ist sein Vorschuss auf den Wirtschaftsplan und enthält auch Posten, die er nicht weitergeben kann, etwa die Erhaltungsrücklage und das Verwalterhonorar. Nebenkosten zahlt der Mieter an den Vermieter, und zwar nur die umlagefähigen Betriebskosten.
Wann kommt die Jahresabrechnung?
Im Lauf des folgenden Jahres, in aller Regel zur ordentlichen Eigentümerversammlung. Beschlossen wird dabei nicht die Abrechnung als solche, sondern die Differenz zum Wirtschaftsplan — also die Nachzahlung oder das Guthaben je Einheit.
Wie lange läuft ein Verwaltervertrag?
Die Bestellung gilt höchstens fünf Jahre, bei der ersten Bestellung in einer neu aufgeteilten Anlage höchstens drei. Danach entscheiden die Eigentümer neu. Abberufen werden kann eine Verwaltung jederzeit durch Beschluss; der Vertrag endet dann spätestens sechs Monate später.
Welche Unterlagen braucht die neue Verwaltung?
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die Beschluss-Sammlung, die letzten Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne, Versicherungsscheine, laufende Verträge sowie den Stand der Konten und der Erhaltungsrücklage. Die alte Verwaltung ist zur Herausgabe verpflichtet — hakt es, kümmern wir uns darum.

Lernen wir uns kennen.

Fon: 07182 496196